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Umsatz- und Renditestarkes Traditionsrestaurant zu TOP-Konditionen

Angebot auf Scout24
auf immi.at seit 28.02.2020
Kategorie Gastronomie
Adresse 1090 Wien
Wien 9.,Alsergrund
Wien
Preis EUR 1.060
Preis pro m2 EUR 6,46
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 164m2
Räume -

Das angebotene Lokal befindet sich im 9. Wiener Gemeindebezirk. Vor allem Mitarbeiter der umliegenden Büros, Anwohner und Studenten zählen zu den treuen Stammkunden der sehr guten Wiener Küche des traditionsstarken Restaurants. Das Lokal wird vom jetzigen Betreiber seit über 25 Jahren erfolgreich geführt und ist sehr umsatz- und renditestark. Durch den beabsichtigten Ruhestand ist das Lokal an einen Nachfolger zu übergeben. Bei der Übergabe handelt sich um einen Unternehmenskauf. Der Kaufpreis wird gerne auf Anfrage mitgeteilt. Neben dem rd. 110 qm großen Lokal gibt es einen rd. 23 qm großen Schanigarten für den Sommerbetrieb. Zusätzlich und im Mietpreis inkludiert ist eine 54 qm Wohnung, die mit zu dem Lokal gehört und vom Betreiber bewohnbar ist. Die Miete ist sehr günstig! Die Nettomiete beträgt nur EUR 693,- mtl. Hinzukommen Betriebskosten von EUR 191,- mtl. Betriebsanlagengenehmigung und Befunde sind selbstverständlich voll umfänglich vorhanden. Maklerprovision: 6% vom Unternehmenskauf zzgl. 20% USt. Für einen Ersttermin und Kontakt sowie für weitere Fragen kontaktieren Sie mich einfach, ich helfe gerne weiter! Selber ein Gastronomielokal zu vermarkten? Profitieren Sie von meinem Know-how und rufen Sie einfach an! Dkfm. Hans-Jürgen Schmitz Immobilienberater Immo-Company Haas & Urban Immobilien GmbH Tel: +43 699 184 100 37 E-Mail: hans.schmitz@immo-company.at Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: Ich ersuche um Verständnis, dass wir gemäß österreichischer Gewerbeordnung §§ 365 m-z (GewO 1994) sowie unserer Nachweispflicht gegenüber dem Auftraggeber nur Anfragen mit vollständiger Angabe Ihrer persönlichen Daten: • Vor- und Familien- bzw. Firmenname, • kompletter Anschrift, • Telefonnummer, • Email- Adresse - bearbeiten bzw. detaillierte Unterlagen weiterleiten können. Der Verstoß gegen § 3 Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 ist entschuldigt, da wir unseren Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt haben und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch noch nicht nachgekommen ist.

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