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Elegante 4 Zimmerwohnung mit toller Terrasse in Bestlage

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 20.12.2025
Kategorie Wohnung
Adresse 1010 Wien
Wien 1.,Innere Stadt
Wien
Preis EUR 3.498
Preis pro m2 EUR 23,64
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 148m2
Räume 4

Elegante Terrassenwohnung mit hochwertiger Ausstattung in Bestlage Die Biberstraße befindet sich in zentraler Innenstadtlage des 1. Wiener Bezirks und verbindet urbanes Flair mit hoher Lebensqualität. In unmittelbarer Umgebung finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte, Drogerien sowie vielfältige Gastronomieangebote, die eine perfekte Nahversorgung sicherstellen. Trotz der urbanen Ausrichtung liegt mit dem Stadtpark eine der bekanntesten Grünanlagen Wiens nur wenige Gehminuten entfernt und bietet Raum für Erholung und Freizeit. Die öffentliche Anbindung ist hervorragend: U-Bahn-Stationen wie Schwedenplatz und Schottentor sowie mehrere Straßenbahn- und Buslinien sorgen für schnelle Erreichbarkeit aller Stadtteile. So verbindet die Adresse beste Infrastruktur mit zentraler, repräsentativer Lage. Die Wohnung befindet sich in der 6. Etage und gliedert sich in einen hellen Wohnbereich mit Galerie, eine vollausgestattete Einbauküche, zwei separat begehbare Schlafzimmer (eines davon mit Schrankraum), ein Badezimmer mit Doppelhandwaschbecken Dusche und Badewanne, ein separates WC, einen Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss, sowie einen Vorraum. Die sonnige Terrasse umfasst knapp 35m² und lädt zum gemütlichen Verweilen im Freien ein. Ausstattung: vollausgestattete Einbauküche hochwertige Parkettböden in den Wohnräumen moderne Fliesen in den Nassräumen Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss Badezimmer mit Doppelhandwaschbecken Dusche und Badewanne separates WC Ein Lift ist vorhanden. Das Objekt ist nicht barrierefrei. öffentliche Verkehrsanbindung: U-Bahn Linie U3 "Stubentor" Buslinie 3A Befristung: 10 Jahre, 1 Jahr Kündigungsverzicht, 3 Monate Kündigungsfrist Nebenkosten 3BMM Kaution, Vertragserrichtungsgebühren   Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht. Der Immobilienmakler erklärt, dass er entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers einseitig nur für den Vermieter tätig ist.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt

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