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GRUND & RUHE - Baugrundstück in ruhiger Wohnlage im Wiener Speckgürtel

Angebot auf FMH
auf immi.at seit 29.01.2026
Kategorie Grundstück
Adresse 3012 Wolfsgraben
Sankt Pölten(Land)
Niederösterreich
Preis EUR 340.000
Preis pro m2 k.A.
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche k.A.
Räume -

GRUND & RUHE - Baugrundstück in ruhiger Wohnlage im Wiener Speckgürtel Das ca. 787,00 m² große Grundstück liegt in ruhiger Wohnlage von Wolfsgraben und ist nicht von einem Bauzwang betroffen, wodurch eine flexible Planung möglich ist. Es befindet sich außerhalb eines Hochwassergebiets und eignet sich ideal für die Errichtung eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte, vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen. Die Grundstücksgröße und die geltenden Bebauungsbestimmungen bieten sowohl für Eigennutzer als auch für Projektentwickler Potenzial. Hinweis gemäß Bebauungsvorschriften der Gemeinde Wolfsgraben: Bei offener oder gekuppelter Bauweise ist eine Bebauung in der Bauklasse III vorgesehen, wobei eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² sowie eine Mindestbreite von 16 m einzuhalten sind. Die straßenseitige Gebäudefront darf eine Gesamtlänge von maximal 20 m nicht überschreiten, wodurch eine maßvolle und ortsbildgerechte Bebauung sichergestellt wird. Pro Wohneinheit sind zwei KFZ-Stellplätze herzustellen. Garagen und Carports sind unter Berücksichtigung der geltenden Vorgaben zulässig. Die konkrete Bebauung hat entsprechend dem jeweils gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sowie vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu erfolgen. Hinweis gemäß NÖ BO § 19 Abs. 1a: Das Grundstück unterliegt den Bebauungsvorschriften der Gemeinde Wolfsgraben gemäß dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 2020. Eine Bebauung ist in offener oder gekuppelter Bauweise in der Bauklasse III zulässig, wobei eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² sowie eine Mindestbreite von 16 m einzuhalten sind. Die Länge der straßenseitigen Gebäudefront ist mit maximal 20 m begrenzt. Pro Wohneinheit sind zwei KFZ-Stellplätze herzustellen; Garagen und Carports sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Die dargestellten Bebauungsmöglichkeiten stellen keine verbindliche Zusage dar und erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Genehmig durch die zuständige Baubehörde.   Disclaimer: Die dargestellten Aufnahmen wurden mittels Virtual Staging digital optimiert und dienen ausschließlich der besseren Veranschaulichung von Einrichtungsmöglichkeiten. Sie ersetzen keine reale Besichtigung. Der tatsächliche Zustand der Immobilie kann abweichen und wird Ihnen von Ihrem Immobilienfachberater gerne vor Ort gezeigt. Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.Infrastruktur / EntfernungenGesundheitArzt