Ab 01.10.2026: 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Meidling
| Angebot auf | FMH |
| auf immi.at seit | 26.09.2026 |
| Kategorie | Wohnung |
| Adresse | 1120 Wien Wien 12.,Meidling Wien |
| Preis | EUR 923 |
| Preis pro m2 | EUR 19,64 |
| Typ | Miete |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 47m2 |
| Räume | 2 |
Ab Oktober 2026: Top 3.21Diese 2-Zimmer Wohnung befindet sich straßenseitig im 2. Liftstock und bietet eine angenehme Wohnatmosphäre. Das Schlafzimmer bietet ausreichend Platz, die Küche ist mit Markengeräten ausgestattet und im Badezimmer gibt es einen eigenen Waschmaschinenanschluss. Abgerundet wird das Angebot durch ein eigenes Kellerabteil. LageDas Projekt Wilhelmstraße 25-29 im 12. Bezirk ist nur wenige Minuten Fußweg vom Bahnhof Meidling entfernt und verspricht urbanes Leben und eine perfekte Infrastruktur. Unterschiedlichste Geschäfte sind fußläufig erreichbar. Neben den U-Bahnlinien sind andere Verkehrsmittel wie Straßenbahnen, Autobusse oder Schnellbahnen vorhanden. Auch mit dem Auto ist man gut angebunden, egal, ob in die City oder ins Grüne. Des Weiteren findet man vor Ort ein vielfältiges Schulangebot für alle Altersstufen, Kindergärten und Spielplätze. KonditionenBruttomonatsmiete Euro 923,- (inkl. Betriebskosten und Ust.)Strom und Heizung werden separat nach Verbrauch abgerechnet. Kaution: 3 BruttomonatsmietenMietvertragserrichtungsgebühr Euro 349,-Befristung: 5 Jahre (nach 1 Jahr von Mieterseite mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündbar) HinweisDie Fotos dienen als Beispiel einer Wohnung mit einem ähnlichen Grundriss. Wir weisen ausdrücklich auf unser wirtschaftliches Naheverhältnis mit dem Abgeber/der Abgeberin hin. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir nur für die Vermieterseite und nicht als Doppelmakler tätig sind. Es können nur Anfragen mit vollständigen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, vollständiger Name) beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass das Nettoeinkommen das 2,5-fache der Bruttomonatsmiete (inkl. Betriebskosten und USt.) betragen muss. Bei mehreren Hauptmietern gilt das gemeinsame Nettoeinkommen.