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Schöne, sanierte 3 Zimmer Wohnung (Penthouse) 95,00m² mit Westloggia in Waidmannsdorf - Lodengasse in Super Ausssichtslage!

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 24.01.2026
Kategorie Terassenwohnung
Adresse 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Klagenfurt Stadt
Kärnten
Preis EUR 1.380
Preis pro m2 EUR 14,53
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 95m2
Räume 3

Schöne, sanierte 3 Zimmer Wohnung (Penthouse) 95,00m² mit Westloggia in Waidmannsdorf - Lodengasse in Super Ausischtslage! ERSTBEZUG! Sonnendurchflutete, sanierte, helle und super aufgeteilte 3 Zimmer 95,00m² Nfl. ECKWOHNUNG (wie Penthouse) in Waidmannsdorf (Lodengasse), im 5. und letzten Stockwerk mit Lift und mit traumhaften Ausblick. Die Wohnung besteht aus einem großem Vorraum, Wohn-/Esszimmer mit Westloggia und herrlichem Ausblick, neue Küche mit Geräten, Schlafzimmer, Kinderzimmer, neues Bad mit Badewanne und barrierefreien Dusche, neues WC extra und ein Kellerabteil. Die Heizung und das Warmwasser erfolgen mittels Fernwärme. Haustiere: Haustiere nach Absprache! Ausstattung & Highlights: ERSTBEZUG nach Generalsanierung barierrefreie Wohnung Eckwohnung mit Süd-/West-Ausrichtung sonnige und ruhige Aussichtslage neue Küche mit Geräten neues Bad mit Badewanne und Dusche neue Böden neue Innentüren Miete: ? 1.380,-- inkl. BK, Heizung und Warmwasser. Kaution: ? 4.200,-- Beziehbar: Ab Sofort! Vertragsdauer: 5 Jahre (Bindung 1 Jahr) Ansprechpartner: Manfred NEUHAUSER T: +43 (0) 664.400 77 70 Wir freuen uns auf Ihren Anruf! --------------------------------- weitere Angebote unter: www.neuhauser-immobilien.at NEUHAUSER IMMOBILIEN KLAGENFURT --------------------------------- SIE WOLLEN... Ihre Immobilie verkaufen oder bewerten lassen, dann sind Sie bei uns um HÄUSER besser dran! Einfach anrufen! WIDERRUFSRECHT/RÜCKTRITTSRECHT BEI FERN- UND AUSWÄRTSGESCHÄFTEN: Der Interessent/in wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros NEUHAUSER IMMOBILIEN, Siebenhügelstrasse 107, 9020 Klagenfurt am Wörthersee innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11  FAGG verliert. Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) aufgrund der verdienstl

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