Altbau-Hit Nähe Rathaus und Universitätsring I Lift I Nähe U2/U3 Rathaus - Volkstheater I separate Küche
| Angebot auf | WohnNet |
| auf immi.at seit | 16.03.2026 |
| Kategorie | Wohnung |
| Adresse | 1080 Wien Wien 8.,Josefstadt Wien |
| Preis | EUR 2.600 |
| Preis pro m2 | EUR 16,46 |
| Typ | Miete |
| provisionsfrei | nein |
| Fläche | 158m2 |
| Räume | 5 |
3-Zimmer zzgl 2-Kabinetten *** separater Küche *** 2. Liftstock *** Abstellraum *** an der Josefstädter Straße *** Nähe Rathaus und Universitätsring Hardfacts zentral begehbar: 3 Zimmer zzgl 2 Kabinetten separater Küche Wohnfläche: ca 158m² Wohnfläche Stockwerk: 2. Stockwerk (Lift vorhanden) separate Küche: vollausgestattete Küchenzeile vorhanden Heizung: Gas-Etagenheizung Badezimmer: Dusche, Waschbecken, WC Abstellraum: ja Ausrichtung: Nord-Westen Kellerabteil: ja Ideale Anbindung: U2 / U3 Rathaus - Volkstheater, U6 Josefstädter Straße, Straßenbahnlinie 2, Buslinie 13A Top Lage: Josefstädter Straße, Piaristengasse, Landesgerichtsstraße, Universitätsring, Hernalser Gürtel, Rathaus, Parlament Verfügbarkeit: ab 01.05.2026 Befristung: unbefristet (2 Jahre Kündigungsverzicht) Bruttomiete = 2.599,96 Euro Kaution = 7.900 Euro Alle Angaben stammen vom Eigentümer und sind damit ohne Gewähr. Bei Interesse können wir gerne einen Besichtigungstermin koordinieren. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Besuchen sie auch unsere Homepage WWW.RIWOG.AT mit zahlreichen aktuellen TOP- Objekten! In Entsprechung des FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) und des VRUG (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ist es uns leider nur mehr möglich Termine nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit vollständigen Kontaktangaben (Kontaktformular) zu vereinbaren, dies gilt ebenso für die Herausgabe relevanter Informationen wie z.B. der Lage. Sehr gerne sind wir auf diesem Wege bereit, uns um sämtliche Anliegen rasch und kompetent zu kümmern. Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumin