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Wohnungseigentum Nähe Matzleinsdorfer Platz

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auf immi.at seit 20.05.2026
Kategorie Wohnung
Adresse 1050 Wien
Wien 5.,Margareten
Wien
Preis EUR 60.000
Preis pro m2 EUR 2.000,00
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 30m2
Räume 1

Die Liegenschaft erwartet Sie in einem ruhigen Wohnviertel ?Matzleinsdorf? im 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten. Margareten ist seit dem Jahr 1850 Teil Wiens und seit 1861 der 5. Wiener Gemeindebezirk. Er liegt innerhalb des Gürtels, der an Stelle des ehemaligen Linienwalls entstand, und war zuvor die einer Grundherrschaft unterstehende Vorstadt Margareten. Er liegt südwestlich der Inneren Stadt, des 1. Bezirks, und grenzt nicht unmittelbar daran. Er zählt dennoch zu den inneren Bezirken Wiens, zum erweiterten Stadtzentrum und ist nur eine 10-minütige Fahrt mit der Wiener Hauptbahnhof entfernt. Straßenbahn von der Wiener Staatsoper, der berühmten Ringstraße, der Einkaufsmeile Kärntnerstraße und dem Wiener Hauptbahnhof entfernt.  Der Bahnhof ?Matzleinsdorfer Platz? liegt nur 500 Meter entfernt, unterhalb der Station wird aktuell die U-Bahn Station Matzleinsdorfer Platz errichtet. Diese soll ab 2027 die vorläufige Endstation der U-Bahn-Linie U2 sein. Die nächste U-Bahn Station U6 ?Längenfeldgasse? erreichen Sie nach einem kurzen 5-minütigen Spaziergang. Die U3-Station ?Neubaugasse? liegt ungefähr 1,6 Kilometer entfernt. Die Wohnung ist derzeit unbefristet vermietet. Der aktuelle monatliche Netto-Hauptmietzins beträgt EUR 67,28. Der Netto-Jahresertrag beträgt somit EUR 807,36,-. Das Haus wurde im Zuge des Dachgeschossausbaus 2015-2018 revitalisiert. Im Zuge dessen wurde ein Lift im Haus errichtet.   Kaufpreis der Vorsorgewohnung EUR 60.000,- 3 % Kundenprovision Fertigstellung: bereits erfolgt   Zusätzliche Informationen: Die angebotenen Vorsorgewohnungen können ausschließlich zum Bruttokaufpreis für Eigennutzer erworben werden. Ein Ankauf zu einem Vorsorgekaufpreis netto mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ist bei diesem Projekt nicht vorgesehen. Diese Struktur bietet insbesondere Käuferinnen und Käufern Vorteile, die ihre Immobilie im Rahmen der Kleinunternehmerregelung vermieten möchten. Da keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, entsteht keine Verpflichtung zum Vorsteuerabzug sowie zu entsprechenden umsatzsteuerlichen Verrechnungen oder laufenden Meldungen.

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