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Anlage oder Eigennutzung - zentrumsnahe Eigentumswohnung mit Südbalkon und Tiefgaragenstellplatz in Lienz

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 20.06.2026
Kategorie Terassenwohnung
Adresse 9900 Lienz
Lienz
Tirol
Preis EUR 245.000
Preis pro m2 EUR 3.500,00
Typ Kauf
provisionsfrei nein
Fläche 70m2
Räume 2

Die 2 Zimmerwohnung befindet sich im 1. Obergeschoß eines Wohn- und Geschäftshauses in Lienz. Ideal für Menschen, welche zentrumsnah und dennoch ruhig wohnen wollen. Eine gewerbliche Nutzung (Kanzlei, Ordination udgl.)  sowie zur Vermietung , wäre ebenso möglich.  Die Lage spricht für sich, kurze Wege für Dinge des täglichen Bedarfs, nette Cafe´s und Restaurants und der Iselkai sind fußläufig erreichbar. Ein weiterer Pluspunkt sind die bereits getauschten Fenster und Balkontüren, 3fach Verglasung, inkl. Hella Rollläden (2025). Ein sonniger Balkon in den Innenhof - Süd Ausrichtung und ein eigener Tiefgaragenstellplatz und ein Kellerabteil sind im Kaufpreis inkludiert. Alles in Allem eine schöne Wohnung zur Eigennutzung oder Anlage  Die Wohnung wird bis auf Küche, Badezimmer und eingebauter Garderobe - Vorraum - wie auf den Bildern , geräumt übergeben. Die alten Teppichböden in den Zimmern wurden bereits entfernt, und die Malerarbeiten sind abgeschlossen.  Aufteilung: Eingangsbereich großes Wohnzimmer mit Kachelofen und Zugang zum Balkon Küche mit Essecke und Zugang zum Balkon Balkon - Südausrichtung Innenhof neutral gehaltenes Badezimmer mit bodenebener Dusche WC extra Abstellraum 1 Schlafzimmer Zubehör: 1 Kellerabteil 1 Tiefgaragenstellplatz   Weitere Informationen gerne auf Anfrage unter Bekanntgabe Ihrer vollständigen Daten (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer)   Hinweis:  Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht bei Fern- und Auswärtsgeschäften  Der Interessent wünscht mit der Kontaktaufnahme ein vorzeitiges Tätigwerden des Immobilienbüros ERA Imed Immobilien, , innerhalb der offenen Rücktrittsfrist und nimmt zur Kenntnis, dass er damit bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag gem. § 11 FAGG verliert.  Eine Pflicht zur Zahlung der Provision besteht aber erst nach Zustandekommen des vermittelten Geschäfts (Kaufvertrag, Mietvertrag) a