300.000 Immobilien in Österreich
Österreichs größtes Immobilienportal

GESCHÄFTSLOKAL IN GUTER LAGE

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 27.06.2026
Kategorie Einzelhandel
Adresse 8010 Graz
Graz(Stadt)
Steiermark
Preis EUR 2.003
Preis pro m2 EUR 15,77
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 127m2
Räume 4

Zur Vermietung steht ein vielseitig nutzbares Geschäftslokal in guter Lage.  Die Immobilie überzeugt durch ihre gute Sichtbarkeit, die hohe Frequenz sowie die hervorragende Anbindung an den öffentlichen Verkehr und das Straßennetz. Die großzügigen Räumlichkeiten eignen sich ideal für Einzelhandel, Büro, Dienstleistungsbetrieblich oder ähnliche gewerbliche Nutzungen - außer Gastronomie. Große Schaufensterflächen sorgen für eine optimale Präsentation Ihres Unternehmens und schaffen ein einladendes Ambiente für Kunden und Geschäftspartner.   Nutzen Sie diese Gelegenheit, Ihren Unternehmensstandort an einer gut frequentierten Adresse zu etablieren.  Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.DECUS Immobilien GmbH ? Wir beleben RäumeFür weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Michaela Samt unter der Mobilnummer +43 660 31 35 274 und per E-Mail unter samt@decus.at persönlich zur Verfügung.www.decus.at | office@decus.at  Wichtige InformationenBitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den

Zuletzt besuchte Einträge