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Attraktives Geschäftslokal/Büro am Hauptplatz in Hartberg zu vermieten

Angebot auf WohnNet
auf immi.at seit 19.09.2026
Kategorie Einzelhandel
Adresse 8230 Hartberg
Hartberg-Fürstenfeld
Steiermark
Preis EUR 856
Preis pro m2 EUR 6,03
Typ Miete
provisionsfrei nein
Fläche 142m2
Räume -

In bester Lage, direkt am Hauptplatz von Hartberg, steht dieses attraktive Büro- bzw. Geschäftslokal mit ca. 142 m² Nutzfläche zur Vermietung. Die Räumlichkeiten überzeugen durch ihre helle und freundliche Atmosphäre sowie eine flexible Raumaufteilung, die sich ideal für unterschiedlichste Geschäftskonzepte eignet.   Der großzügige Eingangsbereich beeindruckt mit einer weitläufigen, offenen Fläche und zahlreichen großen Fensterfronten, die für hervorragende Lichtverhältnisse sorgen und eine einladende Präsentations- oder Arbeitsumgebung schaffen.   Über eine kleine Treppe gelangen Sie in einen weiteren Bereich mit zusätzlichen Räumen. Dieser Bereich kann bei Bedarf abgetrennt werden und eignet sich hervorragend als Besprechungsraum oder für individuelle Nutzungskonzepte.   Ausstattung: ? Ca. 142 m² Nutzfläche ? Zentrale Lage direkt am Hauptplatz Hartberg ? Großer, lichtdurchfluteter Hauptraum mit großzügigen Fensterflächen ? Zusätzlicher, abtrennbarer Raumbereich auf versetzter Ebene ? Flexible Nutzung als Büro, Praxis, Studio oder Geschäftslokal ? Repräsentativer Standort mit hoher Sichtbarkeit und ausgezeichneter Erreichbarkeit   Zusätzliche Lagerflächen können bei Bedarf angemietet werden!   Nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich ein modernes, vielseitig nutzbares Büro- oder Geschäftslokal in bester Innenstadtlage von HartbergNoch nichts gefunden? Wir informieren Sie über geeignete Immobilienangebote noch vor allen anderen. Legen Sie jetzt Ihren individuellen Suchagenten unter folgendem Link an. Wir schicken Ihnen passende Immobilien exklusiv vorab zu. Suchagent anlegen - https://lebenbauer-sonnleitner-immobilienservice.service.immo/registrieren/de Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner

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